Antwort 24.10.2024 von Helge Limburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
alle Richter*innen unterliegen in Deutschland einer Verschwiegenheitspflicht.
Der Verstoß gegen diese Pflicht ist gemäß § 203 Absatz 2 Strafgesetzbuch strafbewährt.
alle Richter*innen unterliegen in Deutschland einer Verschwiegenheitspflicht.
Der Verstoß gegen diese Pflicht ist gemäß § 203 Absatz 2 Strafgesetzbuch strafbewährt.
Gern können Sie in der Sache einen Gesprächstermin mit mir vereinbaren.
Was die Zahlungen an das UNRWA angeht ist es so, dass Deutschland bis zur Aufklärung der Vorwürfe nur keine neuen Mittel bewilligen wird. Allerdings stand auch keine neuen Vereinbarungen an, sodass zunächst weder weniger Geld zur Verfügung gestellt wird, noch eine komplette Einstellung der Zahlungen ansteht.