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Katharina Dröge
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Pia W. •

Was gedenken Sie in Hinblick auf ein Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen zu unternehmen?

Sehr geehrte Frau Dröge, es ist inzwischen erwiesen wie der kriminelle Tierhandel das Internet für seine Verkäufe nutzt. Auch erwiesen ist dass durch diesen Handel überwiegend kranke Tiere verkauft werden, die anschließend kostenintensive Pflege brauchen. Solche Tiere möchte kaum jemand und so enden diese im Tierheim. Die Tierheimen sind am Ende ihrer Möglichkeiten angelangt. Räumlich wie finanziell. Denken Sie nicht wenn schon die Tiere für die Politik nicht wichtig sind sollten wenigstens die Menschen vor derartigem Betrug geschützt werden?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Liebe Frau W.

vielen Dank für Ihre Mail. Der illegale Tierhandel besorgt auch die Grüne Bundestagsfraktion sehr. Dass diese Sorge berechtigt ist, zeigt sich zum Beispiel daran, dass der illegale Tierhandel bereits Einzug in die EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität 2021-2025 erhalten hat. Der illegale Handel mit Haustieren wird somit in denselben Zusammenhang gestellt wie der Handel mit Drogen, Waffen und Schusswaffen. Er gilt als das viertgrößte illegale Geschäft nach Waffen, Prostitution und Drogen. Das zeigt, dass ernsthafte Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Tierhandels erforderlich sind.

Viele Hunde- und Katzenwelpen sind von langen Transporten geschwächt und kaum überlebensfähig, wenn sie bei den Käufer*innen ankommen. Meist werden sie weder entwurmt noch mit den lebenswichtigen Impfungen abgegeben und haben nicht selten Infektionskrankheiten. Auch fehlen bei der Einfuhr nach Deutschland häufig die Kennzeichnung durch Mikrochip und Begleitpapiere wie der Heimtierausweis - oder die Papiere sind gefälscht. Die Käufer*innen sind deswegen oft mit hohen Folgekosten durch die tierärztlichen Behandlungen konfrontiert. Weil die neuen Besitzer*innen diese immensen Kosten der nötigen tierärztlichen Behandlung nicht aufbringen können, landen kranke Tiere häufig im Tierheim. Decken Polizei und Veterinäramt einen illegalen Handel auf und beschlagnahmen Tiere, müssen die ohnehin überlasteten Tierheime oft viele kranke Tiere gleichzeitig aufnehmen. Dadurch, dass die Welpen in der Regel viel zu früh vom Muttertier getrennt werden und keine Sozialisation erfahren, entstehen außerdem oftmals massive Verhaltensprobleme, die eine Weitervermittlung der Tiere erschweren.

Somit wirkt die Bekämpfung des illegalen Tierhandels der organisierten Kriminalität entgegen und steht zudem in großem Maße für einen präventiven Verbraucherschutz. Beide Aspekte liegen im gesellschaftlichen Interesse. 

Deswegen freuen wir uns, dass die Novelle zum Tierschutzgesetz, die das Bundeskabinett im Mai beschlossen und dem Bundestag vorgelegt hat, auch neue Regelungen zum illegalen Tierhandel vorsieht. Anbieter sollen danach auf Online-Plattformen und in sozialen Netzwerken ihren Namen, ihre Anschrift und die Transpondernummer des Tieres mitteilen müssen. Außerdem erhalten die zuständigen Behörden die Erlaubnis zur Durchführung anonymer Kontaktaufnahmen, um die Identität von verdächtigen Anbietern feststellen zu können. Dass eine Mitteilungsverpflichtung erstmals gesetzlich festgeschrieben wird, ist ein großer Erfolg. Dies ermöglicht den Veterinärbehörden eine zielgerichtete Überwachung tierschutzrechtlicher Vorgaben und hat abschreckende Wirkung auf illegale Händler*innen. Durch die verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung der Tiere, soll der illegale Welpenhandel zusätzlich bekämpft werden. Außerdem beinhaltet der Gesetzentwurf ein Verkaufsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen auf Online-Plattformen. Geplant ist das Gesetz im September in den Bundestag einzubringen.

Viele Grüße

Team Dröge

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