Frage von Chris M. • 12.09.2023
Antwort von Michael Schrodi SPD • 02.04.2024
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt weiter geltendes Recht.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt weiter geltendes Recht.
in der Tat sollte es Verbrauchern möglich sein, den aktuellen Stromverbrauch von Geräten zu ermitteln, und auch Maschinenlesbarkeit ist sinnvoll.
Dass die AfD eine in großen Teilen staats- und demokratiefeindliche Gruppierung ist, steht für mich außer Frage. Ich bin allerdings der Meinung, dass ein Verbotsverfahren, das wahrscheinlich sehr lange dauern würde, der AfD zunächst einmal mehr nutzen könnte.