Bis zum 27.06. wird weiterhin die alte Rechtslage angewendet
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Bis zum 27.06. wird weiterhin die alte Rechtslage angewendet
Das Bundesverfassungsgericht eröffnet mit dem Urteil grundsätzlich auch die Möglichkeit eines vollständigen Leistungsentzugs, der wurde mit der sog. Arbeitsverweigerer-Regelung im Einklang mit den Vorgaben des Gerichts nun gesetzlich umgesetzt
Da ME/CFS zuletzt häufig im Zusammenhang mit Long Covid-Erkrankungen diagnostiziert wird, sind auch die Ergebnisse des dritten Runden Tischs zu Long COVID - initiiert von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit Vertretern aus Wissenschaft und dem Gesundheitswesen - interessant.
Ob § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (Verlustverrechnung bei Termingeschäften) gegen die Verfassung verstößt, muss und kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden.