Diese Vorgehensweise trägt dem Umstand Rechnung, dass die Deutsche Rentenversicherung eine Anpassung für die rund 22 Millionen Renten, die hiervon betroffen sind, nur in einem automatisierten Auszahlungs- und Bescheidverfahren vornehmen konnte. Eine Beitragssatzanhebung mit differenzierten Beitragssatzhöhen war aufgrund fehlender Vorlaufzeit technisch nicht umsetzbar. Ab August 2025 sind die Beiträge zur Pflegeversicherung aus Renten dann fortlaufend – mit dem Beitragssatz von 3,6 Prozent – ohne den zusätzlichen Beitragssatz von 1,2 Prozent zu erheben.
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Antwort 10.09.2025 von Bärbel Bas SPD
Antwort 28.08.2025 von Tanja Machalet SPD
Eine Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung ist dringend notwendig, um die derzeit hohe Kostenbelastung für Pflegebedürftige zu reduzieren.
Antwort 11.08.2025 von Simone Borchardt CDU
Gesetzliche Pflicht zur privaten Pflegeversicherung ist nicht geplant, Bestandsfälle bleiben geschützt, Ziel ist eine stabile und gerechte Pflegefinanzierung.
Antwort 01.04.2025 von Reinhard Brandl CSU
Hinterbliebenenrente sichert die Existenz, nicht aber den Lebensstandard. Es braucht eine Schwelle, ab der die Eigenverantwortung wieder greift.
Antwort 17.09.2025 von Hubertus Heil SPD
Das sind zwei historisch gewachsene Systeme – keine „Vollversorgung“ der einen auf Kosten der anderen und keine Menschen erster oder zweiter Klasse.
Antwort ausstehend von Eike Kreft FREIE WÄHLER