Es wird derzeit diskutiert, dass gesetzlich Versicherte zusätzlich eine private Pflegeversicherung abschließen müssen. Wie soll das bei den Versicherten funktionieren, die jetzt schon in Pflege sind?

Vielen Dank für Ihre Frage, die viele Menschen in Pflege und ihre Angehörigen bewegt.
Zunächst möchte ich klarstellen: Eine gesetzliche Pflicht für gesetzlich Versicherte, zusätzlich eine private Pflegeversicherung abzuschließen, gibt es aktuell nicht. Entsprechende Überlegungen sind bislang lediglich Vorschläge einzelner Akteure und nicht Teil der Gesetzgebung.
Die bestehende Pflegeversicherung ist als Teilleistungsversicherung konzipiert. Das bedeutet, dass sie einen Teil der Kosten übernimmt, aber nicht alle. Der Eigenanteil für pflegebedürftige Menschen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Genau das sehen wir kritisch. Wir als CDU/CSU setzen uns im Bundestag dafür ein, die Pflegeversicherung finanziell nachhaltig zu stabilisieren und Pflegebedürftige zu entlasten, ohne dass aktuell pflegebedürftige Menschen durch neue Pflichtversicherungen zusätzlich belastet werden.
Sollte es künftig zu Reformen kommen, muss klar sein: Bestandsfälle, also Menschen, die heute schon Pflegeleistungen erhalten, dürfen nicht nachträglich schlechtergestellt oder zu zusätzlichen Zahlungen verpflichtet werden. Hier gilt für uns der Grundsatz des Vertrauensschutzes. Jede Reform muss zudem sozial ausgewogen sein, besonders für Menschen mit kleinen Einkommen.
Mir ist wichtig, dass wir eine solide und verlässliche Finanzierung der Pflege sicherstellen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen darauf bauen können, dass sie die Unterstützung bekommen, die sie brauchen, heute wie in Zukunft.