Es wird derzeit diskutiert, dass gesetzlich Versicherte zusätzlich eine private Pflegeversicherung abschließen müssen. Wie soll das bei den Versicherten funktionieren, die jetzt schon in Pflege sind?

Sehr geehrter Herr C.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Einführung einer privaten Pflegeversicherung, die mich über abgeordnetenwatch erreicht hat.
Zunächst ist zu erwähnen, dass die Pflegeversicherung von Anfang an als Teilleistungssystem konzipiert wurde. Bei häuslicher und teilstationärer Pflege ergänzen die Leistungen der Pflegeversicherung die familiäre, nachbarschaftliche oder sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung. Bei teil- und vollstationärer Pflege tragen die Leistungen der Pflegesicherung dazu bei, die mit der Pflegebedürftigkeit verbundenen persönlichen und finanziellen Belastungen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen abzumildern. Es verbleibt zumeist ein Eigenanteil der Versicherten, den diese selbst aufbringen müssen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen können die nicht abgedeckten Kosten durch den Sozialhilfeträger übernommen werden („Hilfe zur Pflege“). Private Vorsorge war somit von Anfang an wichtig. Der Gesetzgeber fördert diese Bereitschaft auch mit finanziellen Anreizen für private Pflege-Zusatzversicherung (sogenannter „Pflege-Bahr“).
Aufgrund der demografischen Entwicklung gerät die Pflegeversicherung jedoch immer stärker unter Druck. Die Zahl der Leistungsempfänger steigt, wodurch auch die beitragsfinanzierten Ausgaben immer weiter steigen. Ebenso braucht es Antworten auf den erwartbaren Pflegekräftebedarf. Die Bundesregierung hat daher im Koalitionsvertrag vereinbart, diese strukturellen, langfristigen Herausforderungen mit einer großen Pflegereform anzugehen. Derzeit erarbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Ministerebene unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände Reformvorschläge - ohne Denkverbote. Als Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung begleite ich diesen Prozess. Und natürlich steht dabei auch die Frage der „Anreize für [eine] eigenverantwortliche Vorsorge“, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, auf der Tagesordnung. Es ist also offen, ob und wie dies weiter ausgestaltet wird. Richtig ist aber Ihr Hinweis, dass Keine/Keiner damit überfordert wird. Nähere Informationen zur Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe finden Sie bei Interesse unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bund-laender-ag-zur-pflegereform-gestartet-pm-07-07-25.html.
Herzliche Grüße
Katrin Staffler