Antwort 30.09.2026 von Jonas Reiter CDU
Ich spreche mich für die Beibehaltung der derzeit geltenden einjährigen Haltefrist bei Kryptowerten aus.
Ich spreche mich für die Beibehaltung der derzeit geltenden einjährigen Haltefrist bei Kryptowerten aus.
Derzeit liegt uns noch kein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen vor.
Derzeit liegt uns noch kein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen vor
Für mich gilt, dass es bei einer Änderung der Systematik – die verfassungsrechtlichen Hürden einmal ausgeklammert – die Behandlung für Anleger einfach, folgerichtig, vollziehbar und innovationsfreundlich werden muss.
Sollte hiervon künftig abgewichen werden, muss dies aus meiner Sicht gut begründet, systematisch folgerichtig und rechtssicher erfolgen.