Alois Rainer MdB
Alois Rainer
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Frage von Michael S. •

Wie stehen Sie und Ihre Fraktion zur Beibehaltung der einjährigen Haltefrist für Bitcoin und werden Sie sich im Bundestag aktiv für den Erhalt dieser Regelung einsetzen?

Sehr geehrter Herr Rainer,

ich wende mich bezüglich der Diskussion um die steuerliche Haltefrist von Bitcoin und Krypto-Assets an Sie. Die Regelung nach § 23 EStG – die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer – sollte aus meiner Sicht zwingend bestehen bleiben.

Diese Frist fördert die langfristige private Altersvorsorge statt kurzfristiger Spekulation, sichert die steuerliche Gleichbehandlung mit Sachwerten wie Gold und vermeidet einen enormen bürokratischen Erfassungsaufwand für Bürger und Finanzämter.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie fragen: Wie stehen Sie und Ihre Fraktion zur Beibehaltung der einjährigen Haltefrist für Bitcoin und werden Sie sich im Bundestag aktiv für den Erhalt dieser Regelung einsetzen?

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Antwort.

Alois Rainer MdB
Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr S.,

derzeit liegt noch kein konkreter Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Änderung der Besteuerung von Kryptowährungen vor. Deshalb lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen, wie eine mögliche Neuregelung im Einzelnen ausgestaltet werden soll.

Nach geltendem Recht werden Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowährungen innerhalb der einjährigen Haltefrist nach § 23 Einkommensteuergesetz mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Nach Ablauf der Haltefrist sind Veräußerungsgewinne steuerfrei. Diese Regelung ist Teil der allgemeinen Systematik des Steuerrechts und gilt nicht nur für Kryptowährungen, sondern beispielsweise auch für Gold oder Fremdwährungen.

Sollte hiervon künftig abgewichen werden, muss dies aus meiner Sicht gut begründet, systematisch folgerichtig und rechtssicher erfolgen. Ebenso sind Fragen der Praktikabilität, etwa hinsichtlich Übergangsregelungen, Verlustverrechnung oder des Verwaltungsaufwands, sorgfältig zu prüfen. Auch die Auswirkungen auf den Innovations- und Finanzstandort Deutschland sollten in die Bewertung einfließen.

Solange kein konkreter Gesetzentwurf vorliegt, wäre eine abschließende Bewertung nicht seriös. Ich werde einen entsprechenden Entwurf sorgfältig prüfen. Maßstab sind für mich ein einfaches, nachvollziehbares und innovationsfreundliches Steuerrecht sowie eine folgerichtige Ausgestaltung der Besteuerung.

Freundliche Grüße

Alois Rainer

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