Wie stehen Sie und Ihre Fraktion spezifisch zu dem Punkt "Krypto zu Krypto" Steuerneutralität, innerhalb einer möglichen Krypto-Steuer unter der Kapitalertragssteuer?
Sehr geehrter Herr Frei,
Eine Frage vom 06.07.2026 wurde bezüglich Krypto Steuer an Sie schon gestellt.
Bezugnehmend dazu: Sie schrieben,
"Auch wenn ich einen solchen Schritt in der Vergangenheit eher kritisch gesehen habe, bin ich heute unter geänderten Rahmenbedingungen der Auffassung, dass Gewinne aus Kryptowerten durchaus so wie alle anderen Kapitalerträge besteuert und damit ein Beitrag zum Allgemeinwohl leisten sollten."
Wenn Sie dies Heute so sehen, dann würde ich gerne wissen, ob Sie persönlich dafür sind wie in Österreich Krypto zu Krypto Trades steuerneutral zu stellen, oder ob sie tatsächlich eher eine Überlastung der Behörden bevorzugen und das Kippen des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht aufgrund von Nicht-Durchsetzbarkeit des eventuell neuen Gesetzes.
Ich bitte Sie freundlich um Stellungnahme.
Sehr geehrter Herr K.,
wenn immer mehr Kapital in eine Anlageform fließt, sollten Überlegungen zur steuerlichen Behandlung erlaubt sein.
Angesichts des fehlenden Referentenentwurfs macht es in meinen Augen jedoch wenig Sinn, ständig über mögliche Details der Besteuerung von Kryptowährungen zu spekulieren. Dass ein solches Gesetz verfassungskonform ausgestaltet sein muss, versteht sich.
So würde eine Zuordnung zu den Kapitalvermögen dazu führen, dass bei unterjährigen Veräußerungen die Steuern für Spitzenverdiener drastisch auf 25 Prozent Abgeltungssteuer gesenkt würden. Auch die zusätzliche Belastung der Behörden ist ein zu beachtendes Argument. Für mich gilt, dass es bei einer Änderung der Systematik – die verfassungsrechtlichen Hürden einmal ausgeklammert – die Behandlung für Anleger einfach, folgerichtig, vollziehbar und innovationsfreundlich werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

