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Serap Güler
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Frage von Christian K. •

Werden Sie sich in der Fraktion aktiv dafür einsetzen, dass die einjährige Haltefrist für Kryptowerte (§ 23 EStG) nicht abgeschafft wird?

als CDU-Wählerin in Köln-Buchheim wende ich mich an Sie zur geplanten Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Kryptowerte nach § 23 EStG (Bundeshaushalt 2027).

Meine Bitte: Wirken Sie innerhalb der Fraktion darauf hin, dass die bestehende Regelung erhalten bleibt.

Kernargument: Der Bundesfinanzhof stuft Kryptowerte steuerlich wie Gold ein – beide sind Wirtschaftsgüter ohne laufenden Ertrag. Eine Sonderbesteuerung nur für Krypto, während Gold, Oldtimer und Kunst unangetastet bleiben, braucht einen sachlichen Rechtfertigungsgrund (Art. 3 GG), der bislang fehlt.

Die Einordnung besteht seit 2013, bestätigt 2022 vom BMF – Millionen haben ihre Vermögensplanung darauf aufgebaut. Auch die geplante Wirkung ab VZ 2026 bei Inkrafttreten erst 2027 ist verfassungsrechtlich fragwürdig.

Über eine Rückmeldung, wie die Fraktion sich hierzu positioniert, würde ich mich freuen.

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