Frage von Jürgen B. • 08.02.2021

Antwort ausstehend von Saskia Otto WiR2020
(...) In den vergangenen Wochen ist aber deutlich geworden, dass das Infektionsschutzgesetz in der alten Fassung nicht alle Anforderungen der Pandemie-Bekämpfung im Jahr 2020 erfüllt. (...)
(...) Wichtig ist mit Blick auf Ihre Frage: Nur wenn eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt, kommen die in der neuen Regelung benannten Möglichkeiten für Corona-Schutzmaßnahmen zur Anwendung. (...)
(...) Wir Freie Demokraten sehen Teile der gegenwärtigen Corona-Maßnahmen kritisch, da sie uns nicht verhältnismäßig erscheinen. (...)
(...) Die Demokratie darf nicht unter der Corona-Pandemie leiden (...)