Frage von Robin S. • 10.04.2024

Antwort ausstehend von Ulrike Müller FREIE WÄHLER
Abfrage automatisiert nicht darstellbar und manuell nicht verhältnismäßig. Löschungen etc. werden geprüft.
Ich möchte Sie bitten, Ihre Frage an das für besoldungs- und tarifrechtliche Fragen zuständige Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu richten.
Eine fehlerhafte Anwendung des § 63 StGB bedeutet jedoch nicht, dass der Paragraf an sich fehlerhaft sei.