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Eine Versicherung in der GKV für alle Beamt/innen und Versorgungsempfänger/innen wird erst bei einem Systemwechsel zur Bürgerversicherung möglich sein.

Wie sie sicher wissen haben Gerichte aller Instanzen - bis zum Bundesverfassungsgericht - die Einbeziehung von Betriebsrenten und Direktversicherungen in das Sozialversicherungssystem für rechtlich zulässig befunden. Trotzdem entstand hier eine großes Ungerechtigkeitsgefühl, dem wir mit unserem Zukunftsprogramm zur Bundestagswahl 2021 begegnen wollten.

Eine Abschaffung der Verbeitragung von Einkünften aus Direktversicherungen können wir nicht in Aussicht stellen, da dies weiter zu Lasten der GKV gehen würde.

Ja, wer freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, kann aus der GKV austreten und sich privat versichern.

Speziell die Energiepreispauschale wurde allerdings (mit dem 2. Entlastungspaket) gezielt allen aktiven Beschäftigten im September 2022 ausgezahlt, um deren hohen Mobilitätsaufwendungen für den Weg zur Arbeit und zurück abzufedern.