Haben Sie sich in Ihrer Rolle als Berichterstatter für die Solvabilität-II-Richtlinie nicht mit Interessengruppen getroffen? Warum haben Sie seit 2020 keine Treffen mit Akteur*innen bekannt gegeben?
Ich werde alle Treffen mit Interessenvertretern in meiner Rolle als Berichterstatter für Solvency-II gemäß der geltenden Bestimmung des Europäischen Parlaments rechtzeitig offenlegen.
Das Informationsfreiheitsgesetz liegt in der Verantwortung des Bundesgesetzgebers. Als Abgeordneter des Europäischen Parlaments bin ich in diesen Gesetzgebungsprozess nicht eingebunden.
Ich habe dieser Position daher zugestimmt, weil ich überzeugt bin, dass wir beides gewährleisten müssen: den wirksamen Schutz unserer Freiheitsrechte und einen ebenso wirksamen Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch im Internet.
Zu den Zuständen im Plenum des Europäischen Parlaments kann ich nur sagen, dass diese beschämend für die Würde des Parlaments waren. Pöbeleien gehören nicht in die parlamentarische Debatte.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben bei fundamentalen Rechtsverstößen bereits strenge strafrechtliche Regelungen. Für die Durchsetzung dieser Gesetze, die Kontrolle von Arbeitsbedingungen sowie die strafrechtliche Verfolgung von Verbrechen vor Ort sind jedoch die nationalen Behörden und die Justiz der jeweiligen Mitgliedstaaten zuständig.