Sehr geehrter Herr Färber, ich wüsste gern. mit welchen Interessengruppen Sie in Ihrer Funktion als Berichterstatter für die "Solvabilität-ll- Richtlinien" getroffen haben, und mit welchem Ergebnis. M
Ich werde alle Treffen mit Interessenvertretern in meiner Rolle als Berichterstatter für Solvency-II gemäß der geltenden Bestimmung des Europäischen Parlaments rechtzeitig offenlegen.
Ich habe dieser Position daher zugestimmt, weil ich überzeugt bin, dass wir beides gewährleisten müssen: den wirksamen Schutz unserer Freiheitsrechte und einen ebenso wirksamen Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch im Internet.
Zu den Zuständen im Plenum des Europäischen Parlaments kann ich nur sagen, dass diese beschämend für die Würde des Parlaments waren. Pöbeleien gehören nicht in die parlamentarische Debatte.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben bei fundamentalen Rechtsverstößen bereits strenge strafrechtliche Regelungen. Für die Durchsetzung dieser Gesetze, die Kontrolle von Arbeitsbedingungen sowie die strafrechtliche Verfolgung von Verbrechen vor Ort sind jedoch die nationalen Behörden und die Justiz der jeweiligen Mitgliedstaaten zuständig.