Sobald sich der neu zusammengesetzte Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages konstituiert hat, werde ich Ihr Anliegen an den dann hierfür zuständigen Abgeordneten der Unionsfraktion weiterleiten
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Eine schnelle Lösung kann ich Ihnen heute nicht versprechen, das wäre unseriös. Es ist jedoch nachvollziehbar und richtig, dass wir dieses Thema in der Zukunft aufgreifen müssen.
Hinterbliebenenrente sichert die Existenz, nicht aber den Lebensstandard. Es braucht eine Schwelle, ab der die Eigenverantwortung wieder greift.
In aller Regel bleibt man, wenn man einmal freiwillig in der GKV versichert war, auch im Vorruhestand freiwillig versichert. Das hat in der Tat einige Nachteile gegenüber den Pflichtversicherten.
Vielen Dank für Ihre Frage, ich kann das Unverständnis hier sehr gut nachvollziehen. Ich fürchte diese Regelung beruht auf der Trennung der Versicherungssysteme.
Wer viele Jahre seines Berufslebens freiwillig versichert ist, kann sich mit langem Vorlauf auf die entsprechenden Beitragsregelungen in der Rente einstellen.