Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Stellungnahme zur Ihrer Frage.
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Stellungnahme zur Ihrer Frage.
Solche strukturellen Veränderungen brauchen politische Stabilität und einen langen Atem.
Ja, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 hat wichtige Leitplanken für die Haushaltsführung gesetzt – insbesondere zur Verwendung von Notkrediten und zur Einhaltung der Schuldenbremse. Das nehme ich sehr ernst. Selbstverständlich möchte ich mich an die Regeln und Bestimmungen der Landesverfassung halten.
Es ist ein Missverständnis, zu glauben, dass nicht genutzte Corona-Schulden als frei verfügbare Mittel für andere Investitionen zur Verfügung stehen. Die Unterscheidung zwischen roten und schwarzen Zahlen scheint hier nicht ausreichend beachtet zu werden. Das liegt daran, dass das Notbewilligungsrecht klar regelt, dass Schulden ausschließlich zur Bekämpfung von Naturkatastrophen aufgenommen werden dürfen.
Es gibt in der Bildungspolitik Baden-Württembergs Reformen, die wir damals bewusst angestoßen, aber bis heute nicht konsequent zu Ende geführt haben. Drei zentrale Punkte liegen mir dabei besonders am Herzen: