
Am 5. Juni 2025 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen die Fortgeltung des Anpassungsverfahrens für die Diäten gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes (AbgG) beschlossen
Am 5. Juni 2025 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen die Fortgeltung des Anpassungsverfahrens für die Diäten gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes (AbgG) beschlossen
Ich kann gut nachvollziehen, dass die derzeitigen hohen wirtschaftlichen Belastungen Sie vor sehr große Herausforderungen stellen. Umso mehr hoffe, ich dass Sie die Verzögerungen bei der Anpassung der Besoldung nicht als Mangel an Wertschätzung verstehen und sich sehr bald eine zufriedenstellende Lösung finden wird.
Grundlage dafür ist der Nominallohnindex, den das Statistische Bundesamt ermittelt. Demnach stiegen die Nominallöhne im vergangenen Jahr um 5,4 Prozent verglichen mit 2023 an. Die Entschädigung der Abgeordneten steigt nun ebenfalls um diesen Satz an.
Eine angemessene Diät von Abgeordneten ist wichtig, schließlich wollen wir alle Korruption und Einflussnahme verhindern
Eine automatisierte Anpassung hätte unkalkulierbare Folgen für den Bundeshaushalt. Stattdessen wird die Inflation auf verschiedene Art und Weise berücksichtigt, zum Beispiel werden die Eckwerte des Einkommenssteuertarifs regelmäßig angepasst. Bei der Berechnung des Bürgergeldes wird eine Inflationsschätzung bedacht.