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Sepp Müller
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Frage von Ben K. •

Wie haben Sie bei den automatischen Diätenerhöhungen abgestimmt und warum?

Der Bundestag hat seine Gehälter (Diäten) erhöht und dazu eine Automatik eingebaut, dass das nicht mehr im Bundestag öffentlich besprochen werden muss, was schon seit 2014 gilt, wie Abgeordnetenwatch.de anmerkt. Das ist aus meiner Sicht undemokratisch und intransparent. https://www.fr.de/politik/beschliessen-abgeordnete-ihre-naechste-gehaltserhoehung-zr-93607349.html

Gerade in Zeiten steigender Grundhaltungskosten (Ernährungsarmut), wo einfache Leute am Einkaufen und am Essen sparen ist das inakzeptabel und bestärkt viele lieber einfach mal "die anderen" (von der AfD an die Tröge zu lassen. Es ist also wichtig zu wissen wie Sie als Abgeordneter abgestimmt haben, die aus einer Region der Armut und Strukturschwachheit kommen. Ernährungsarmut ist ein Thema in Sachsen-Anhalt und Arbeitslosigkeit / Bürgergeld für Deutsche auch.

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen soll die Anwendung des gesetzlich vorgesehenen Anpassungsverfahrens für die Abgeordnetenentschädigung (sog. Diäten) für die 21. Wahlperiode beschlossen werden. Dieses Verfahren galt auch bereits in den vorangegangenen Wahlperioden.

Nach dem Abgeordnetengesetz orientieren sich die Diäten am vom Statistischen Bundesamt errechneten Nominallohnindex des jeweiligen Vorjahres. Der Nominallohnindex spiegelt die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste aller abhängig Beschäftigten in Deutschland wider. Er ist ein allgemein verwendeter Bezugsrahmen für Entgeltanpassungen, der die Verdienstentwicklung exakt, aktuell und in regelmäßigen Zeitabständen abbildet. Die Anpassung der Diäten ist damit für die Öffentlichkeit nachvollziehbar und transparent. 

Mit dem geltenden Anpassungsverfahren steigen die Diäten niemals stärker als die Durchschnittslöhne der Beschäftigten in Deutschland. Wenn die Löhne zurückgehen, sinken automatisch auch die Abgeordnetenentschädigungen. Dies ist im Jahr 2021 der Fall gewesen, als die Diäten gekürzt wurden. Schließlich kann der Bundestag die Anpassung auch aufgrund besonderer Umstände aussetzen. So wurde 2020 während der Corona-Pandemie entschieden, dass die Diäten nicht steigen, während die Nominallöhne um 2,6 % angewachsen waren. 

Die Anpassung erfolgt jeweils zum 1. Juli eines Jahres. Die Abgeordnetenentschädigungen werden zum 1. Juli 2025 entsprechend steigen und betragen dann 11.833,47 €. Damit bewegen sie sich knapp auf dem Niveau der Bezüge eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes, die sich seit März 2024 auf 11.842,63 € belaufen. Die Unabhängige Kommission hatte 2013 vorgeschlagen, dass sich die Diäten an dieser Bezugsgröße orientieren sollten, da Abgeordnete in Status, Tätigkeit und Verantwortung am ehesten mit einem Richter an einem obersten Gerichtshof des Bundes vergleichbar sind.

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