Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Derzeit liegt der Grenzwert bei 1,0 ng/ml Blutserum, eine Anpassung des Grenzwerts ist bisher noch nicht erfolgt, dies bedarf eines Gesetzesverfahrens, das wir zeitnah anstreben. Weitere Regelungen gerade zu diesem Thema werden wir darüber hinaus prüfen.
Das ändert aber nichts daran, dass Deutschland kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem hat. Dieses zeigt sich strukturell vor allem daran, dass die Sozialquote in Deutschland besonders hoch ist im OECD-Vergleich.
Wir lassen derzeit alle Fragen im Zusammenhang mit Cannabis prüfen.
Die Thematik eines der Inflationsausgleichsprämie entsprechenden allgemeinen Steuerfreibetrages fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium für Finanzen (BMF).
Beim BaFöG handelt es sich um eine aus Steuergeldern finanzierte Förderleistung. Vor diesem Hintergrund halte ich die bestehende Regelung für durchaus zumutbar.