Antwort 24.09.2024 von Roger Beckamp AfD
das ist sicher eine anzeigepflichtige Tätigkeit, die ich natürlich auch entsprechend beim Bundestag angezeigt habe
das ist sicher eine anzeigepflichtige Tätigkeit, die ich natürlich auch entsprechend beim Bundestag angezeigt habe
Klimaschutz ist als Umweltschutz bereits im GG verankert. Darüber hinaus sollte das Konnexitätsprinzip der sächsischen Verfassung auch auf Bundesebene gelten.
Ich werde mich daher dafür einsetzen, dass Klimaschutz mehr als Gemeinschaftsaufgabe verstanden wird und auch nachhaltig betrieben wird.
Auch beim ÖPNV finanziert der Bund - anders als im Grundgesetz vorgesehen - mittlerweile einen Großteil der Kosten. Ich halte es daher für nicht sonderlich zielführend, Klimaschutz zusätzlich als Gemeinschaftsaufgabe in das Grundgesetz aufzunehmen.