Ist der Verkauf von Aufklebern in Ihrem Online-Shop eine anzeigepflichtige Tätigkeit?
Guten Tag Herr Beckamp,
auf der Internetseite www.nette-aufkleber.de verkaufen Sie, wenn man dem Impressum glauben schenken darf, Aufkleber mit politischen Botschaften. Unter den Nebentätigkeiten finde ich dazu keinen Eintrag. Können Sie uns aufklären?
Beste Grüße

