Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
  (...) Der VW-Konzern hat nachweislich mittels Softwaremanipulationen (illegale Abschalteinrichtungen - defeat devices) bei den Prüfstandtests gegen geltendes Recht verstoßen, weshalb das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf zur Änderung der Software angeordnet hatte. Nach Aufspielen der neuen Software entsprechen die Fahrzeuge wieder der Typgenehmigung, ohne dass Nachteile beim Verbrauch oder der Leistung entstehen. (...)
(...) Ziel der SPD-Fraktion ist es, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu vermeiden und dafür die Kommunen bei Maßnahmen zu unterstützen, die saubere Luft und bezahlbare Mobilität gleichzeitig sicherstellen. Es braucht vor Ort vor allem neue Mobilitätskonzepte. (...)
(...) Die Lösung des Problems der Stickoxide-Grenzwertüberschreitung in deutschen Städten darf nicht auf Steuerzahler oder die betroffenen Autofahrer abgewälzt werden. Bei den Diesel-Nachrüstungen ist in erster Linie nach wie vor die Autoindustrie in der Pflicht. Wer mit Schummel-Software die Verbraucher getäuscht hat, muss den Schaden auch wiedergutmachen und auf eigene Kosten nachrüsten. (...)
(...) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch sein Urteil den Weg für Fahrverbote von Dieselfahrzeugen freigemacht und Leitlinien gesetzt, inwiefern ein Dieselverbot in bestimmten Bereichen verhältnismäßig sein kann. Es hat ausschließlich Auswirkung auf die Städte, in denen die Luftqualitätsgrenzwerte derzeit nicht eingehalten werden. (...)
(...) Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hat deutlich gemacht, dass weiterhin ein hoher Handlungsbedarf besteht, die Luftreinheit in unseren Städten zu gewährleisten und die Luftqualität zu verbessern. Dabei bleibt es aber unser Ziel, Ziel der SPD, Fahrverbote zu vermeiden. Eine Möglichkeit dazu ist, die softwaretechnische Nachrüstung von Dieselmotoren mit zu hohen Schadstoffbelastungen. (...)
(...) für Ihre Anfrage bedanke ich mich. Ihre Anfrage betrifft meine Tätigkeit als Bundesministerin. Daher möchte ich Sie bitten, sich direkt an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu wenden. (...)