
Ich sehe dafür - trotz der teilweise eindeutig verfassungsfeindlichen Aktivitäten einiger AFD-Mitglieder - keine Aussicht auf Erfolg für ein solches Verbotsverfahren.
Ich sehe dafür - trotz der teilweise eindeutig verfassungsfeindlichen Aktivitäten einiger AFD-Mitglieder - keine Aussicht auf Erfolg für ein solches Verbotsverfahren.
Alle Demokrat*innen sind aufgefordert, sich entschieden gegen die AfD zu stellen. Es braucht das zivilgesellschaftliche Engagement für unsere Demokratie.
Ich bin mir der Gefahren, die von der AfD ausgeht, bewusst. Dennoch halte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Einleitung eines Parteiverbotsverfahren für zu riskant.
Das Bundesverfassungsgericht kann in einem Parteiverbotsverfahren die Verfassungstreue einer Partei überprüfen.
Über ein Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht, konkret der Zweite Senat. Erforderlich ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der acht Richterinnen und Richter.