Frage von Ilse F. • 13.10.2023

Antwort von Valentin Abel FDP • 22.12.2023
Grundsätzlich ist die Einführung einer CO2-Komponente in der Maut mit Inkrafttreten der neuen europäischen Wegekostenrichtlinie bereits ab 25. März 2024 bindend.
Grundsätzlich ist die Einführung einer CO2-Komponente in der Maut mit Inkrafttreten der neuen europäischen Wegekostenrichtlinie bereits ab 25. März 2024 bindend.
Um der AfD das Feld nicht zu überlassen und unsere Demokratie und unsere Gesellschaft zu schützen, braucht es eine kluge Politik, die in der Lage ist, Probleme zu lösen und Zukunft zu gestalten.
Ich teile das Anliegen, die Verfassungsmäßigkeit der AfD zu prüfen.
Da bin ich desillusioniert.