Antwort 21.07.2026 von Volker Mayer-Lay CDU
Ihren Hinweis, dass moderne Anlagen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan (R290) möglicherweise eine Neubewertung der bestehenden Vorschriften rechtfertigen könnten, finde ich durchaus bedenkenswert.
Ihren Hinweis, dass moderne Anlagen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan (R290) möglicherweise eine Neubewertung der bestehenden Vorschriften rechtfertigen könnten, finde ich durchaus bedenkenswert.
Ich bin für mehr Pragmatismus und weniger „Verbotskultur“.
Gleichzeitig greift die Diskussion aus meiner Sicht etwas zu kurz, wenn sie ausschließlich auf die Klimawirkung abstellt. Die bestehenden Vorgaben dienen nicht nur dem Klimaschutz.
Wenn neue Technologien den Umgang mit Klimaanlagen einfacher und sicherer machen, sollte auch geprüft werden, ob bestehende Regelungen an einzelnen Stellen vereinfacht werden können.
Die Reform (Beitragsstabilisierungsgesetz) ist keine Abschaffung der Psychotherapie