Wie wollen Sie im September verhindern, dass durch den Wegfall der Angemessenheitsprüfung das Grundrecht von Zugang medizinischer Versorgung Ihrer Bürger angegriffen wird?
durch das jüngst beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde die gesetzliche Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen gestrichen. Folgen: Wegfall verlässlicher Mindestvergütung, Praxisschließungen, NOCH längere Wartezeiten. Der Entschließungsantrag der im September zur gesetzlichen Korrektur führen soll reicht nicht aus um die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Ich bin jetzt 20, war schwer krank und werde in den nächsten Jahren wahrscheinlich wieder arbeitsfähig, dank intensiver ambulanter Psychotherapie - sollte diese stoppen oder gekürzt werden, bliebe ich wahrscheinlich mein Leben lang arbeitsunfähig oder würde in die Klinik kommen, das kostet den Staat mehr- verdiene ich keine Hilfe weil ich plötzlich erwachsen bin?Werden Sie sich im September für die Wiedereinführung der Angemessenheitsprüfung für ALLE psychotherapeutischen Leistungen einsetzen? Wie wollen Sie ansonsten den Wegfall der Existenzgrundlage vieler Praxen stoppen?
Sehr geehrte Frau Z.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift und dafür, dass Sie Ihre Geschichte mit uns teilen.
Ihre Frage, ob Sie keine Hilfe verdienen, weil Sie erwachsen geworden sind, beantworte ich klar: Nein. Eine Altersgrenze ist kein Versorgungskriterium. Psychische Erkrankungen enden nicht mit dem 18. Geburtstag, und gerade der Übergang ins Erwachsenenalter ist eine sensible Phase, in der eine kontinuierliche Behandlung entscheidend ist.
Die Streichung der Vorgabe zur angemessenen Vergütung halte ich für falsch. Sie schafft finanzielle Unsicherheit für Praxen und gefährdet damit die Versorgung. Die Folgen wären längere Wartezeiten, mehr Chronifizierung und am Ende höhere Kosten. Ihr Hinweis darauf trifft zu.
Inzwischen haben die Koalitionsfraktionen Änderungsanträge vorgelegt, die den Entschließungsantrag umsetzen sollen. Sie sichern die Vergütung für einzelne Gruppen ab, etwa für Kinder und Jugendliche, für schwer psychisch Erkrankte und für die Akutbehandlung. Die Vorgabe zur angemessenen Vergütung stellen sie aber nicht wieder her, und die Regelversorgung Erwachsener bleibt ohne verlässliche Absicherung. Das greift aus meiner Sicht zu kurz.
Ich habe gegen das Gesetz gestimmt und setze mich weiter dafür ein, dass die Eingriffe in die psychotherapeutische Versorgung zurückgenommen werden, und zwar für alle psychotherapeutischen Leistungen und nicht nur für einzelne Gruppen.
Für Ihren weiteren Weg wünsche ich Ihnen von Herzen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Janosch Dahmen

