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Janosch Dahmen
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Frage von Louise Z. •

Wie wollen Sie im September verhindern, dass durch den Wegfall der Angemessenheitsprüfung das Grundrecht von Zugang medizinischer Versorgung Ihrer Bürger angegriffen wird?

durch das jüngst beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde die gesetzliche Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen gestrichen. Folgen: Wegfall verlässlicher Mindestvergütung, Praxisschließungen, NOCH längere Wartezeiten. Der Entschließungsantrag der im September zur gesetzlichen Korrektur führen soll reicht nicht aus um die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Ich bin jetzt 20, war schwer krank und werde in den nächsten Jahren wahrscheinlich wieder arbeitsfähig, dank intensiver ambulanter Psychotherapie - sollte diese stoppen oder gekürzt werden, bliebe ich wahrscheinlich mein Leben lang arbeitsunfähig oder würde in die Klinik kommen, das kostet den Staat mehr- verdiene ich keine Hilfe weil ich plötzlich erwachsen bin?Werden Sie sich im September für die Wiedereinführung der Angemessenheitsprüfung für ALLE psychotherapeutischen Leistungen einsetzen? Wie wollen Sie ansonsten den Wegfall der Existenzgrundlage vieler Praxen stoppen?

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