Auf der Grundlage von § 15 des Abgeordnetengesetzes wurden zum 01.07.2024 die Abgeordnetenbezüge angepasst:
Höhe der Abgeordnetenbezüge nach § 5 Abs. 1 AbgG NRW: 10.917,77 Euro
zusätzlich abzuführende Beiträge an das Versorgungswerk: 2.880,12 Euro
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 11.11.2024 von Guido Déus CDU
Antwort 30.10.2024 von Karoline Otte BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Integration ist vor Ort ist eine Daueraufgabe.
Antwort 21.11.2024 von Frauke Heiligenstadt SPD
Zum Gesetzespaket gehören auch Regelungen in Bezug auf die Verfahrensweisen von geflüchteten Menschen, die unter das sogenannte Dublin-Abkommen fallen.
Antwort 12.11.2024 von Petra Nicolaisen CDU
Ich unterstütze meine Familie weiterhin gelegentlich im Betrieb. Dies erfolgt jedoch nur auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung.
Antwort ausstehend von Susanne Mittag SPD
Antwort 30.01.2025 von Ulrike Harzer FDP
Angesichts des bevorstehenden Endes der 20. Wahlperiode ist jedoch davon auszugehen, dass die Überarbeitung nicht mehr in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann.