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Seit ein paar Jahren ist im Wesentlichen die Stadtreinigung für die öffentlichen Toiletten zuständig und hat auch schon viele Anlagen erneuert oder ganz neu aufgestellt. Das ist angesichts der hohen Kosten für eine neue Toilettenanlage und deren Unterhaltung schonmal ein riesiger Schritt.

Der Senat ist durch diese Eingabe verpflichtet eine Stellungnahme abzugeben, die dann im Eingabenausschuss der Hamburger Bürgerschaft behandelt wird. Diesem parlamentarischen Vorgang möchte ich nicht vorgreifen.

Nach herrschender Rechtsauffassung begründet eine Finanzierungsverabredung zwischen Beteiligten der öffentlichen Hand keine Verpflichtung im Rahmen des Vergaberechts. Ihre Schlussfolgerung, dass es sich um eine gemeinsame Auftragsvergabe gehandelt habe, teile ich deshalb nicht.