Antwort 11.03.2022 von Dirk Wiese SPD
Eine Erzwingungshaft ist und bleibt aber ausgeschlossen als Maßnahme, genauso wie eine Zwangsimpfung.
Eine Erzwingungshaft ist und bleibt aber ausgeschlossen als Maßnahme, genauso wie eine Zwangsimpfung.
Eine Zwangsimpfung sowie eine Freiheitsstrafe bei Nichteinhaltung der Impfpflicht wird es nicht geben.
Bitte verstehen Sie, dass die Grundrechtskonformität staatlicher Maßnahmen nicht schwarz oder weiß gesehen werden kann.
Lassen Sie sich vollständig impfen. Wir verfügen über qualitativ hochwertige, sichere Impfstoffe.
Abgeordnete sind verpflichtet, dem Bundestagspräsidenten beziehungsweise der Bundestagspräsidentin ihre zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit, entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat und Funktionen in Unternehmen sowie in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts anzuzeigen.