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Die Fortschreibung des § 107d BeamtVG ist Teil eines Gesetzentwurfes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation, der in der Bundesregierung zur Zeit noch abgestimmt wird.
n Hessen genießen freiwillig GKV-versicherte Beihilfeberechtigte mit Sachleistungsanspruch grundsätzlich den gleichen Leistungsumfang wie ihre privat versicherten Kolleginnen und Kollegen, auch z.B. im Hinblick auf Wahlleistungen im Krankenhaus.
wie in den vorherigen Antworten zur Pauschalen Beihilfe muss ich mit großem Bedauern auch hier wieder darauf verweisen, dass es derzeit keinen neuen Sachstand gibt.
Das betraf aber alles natürlich nicht den Kern Ihrer Frage. Die Arbeiten am Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation gehen voran, ein genaues Datum der Kabinettbefassung kann ich Ihnen aber noch nicht nennen.