(...) Zur Verbesserung der finanziellen Situationen aller kulturellen Einrichtungen schlagen wir einen Kulturverstärkungsfonds vor. Wir wollen, dass Kulturfinanzierung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen wird. (...)
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(...) Die notwendigen Spielräume auch für neue Initiativen konnten wir durch die Kultur- und Tourismustaxe und beispielsweise den Elbkulturfonds gewinnen. Mit den zusätzlichen Mitteln erreichen wir eine spürbare Belebung der Kultur in Hamburg - nach außen wie nach innen. Das wollen wir fortsetzen. (...)
(...) Ich finde es auch richtig und wichtig über die Hintergründe eines Wahlkampfes und damit auch über dessen Finanzierung zu sprechen. Mein Wahlkampf finanziere ich zu einem Teil aus eigenen Mitteln, zu einem anderen Teil wird er von der Landesebene, der Kreisebene und der Distriktsebene meiner Partei unterstützt. Ich habe bislang keine persönlichen Spenden erhalten. (...)
(...) als Wahlkreisabgeordneter werde ich mich in der Hamburgischen Bürgerschaft gemeinsam mit meiner Fraktion dafür einsetzen, dass für die Stadtteilkulturzentren - besonders für das Stadtteilhaus Lurup - im Landeshaushalt eine bedarfsgerechte und dauerhafte Finanzierung gesichert wird. Am besten wäre es, eine gezielte Sonderförderung für das Stadtteilhaus Lurup im Landeshaushalt zu verankern. Allerdings muss festgestellt werden, dass die Stadtteilkultur insgesamt unterfinanziert ist und mehr Geld benötigt. Es muss aber sehr darauf geachtet werden, dass zusätzliche finanzielle Mittel vorrangig in Stadtteile fließen, in denen überwiegend Menschen wohnen, die mit wenig Geld auskommen müssen. (...)
(...) Allerdings darf die Schuldenbremse auch nicht dazu führen, dass notwendige Zukunftsinvestitionen nicht mehr getätigt werden. In meinem Politikbereich, der Wissenschaftspolitik, war es so, dass der Bund durch die vollständige Übernahme der BAföG-Zahlungen die Länder ab 2015 deutlich entlastet. Beim Hamburger Wissenschaftsetat macht das rund 30 Mio. (...)
(...) Der neue Beitrag knüpft nicht mehr an das Bereithalten eines Empfangsgerätes an. Die Beitragspflicht besteht nun unabhängig von der tatsächlichen Rundfunknutzung, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk der gesamten Gesellschaft nutzt. Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, nicht notwendig empfängt. (...)