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Grundsätzlich können alle Abgeordneten, unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit, für dieses Amt kandidieren. Bei der Wahl wird aber sicherlich von allen Abgeordneten mitberücksichtigt, ob die Person im Sinne des § 7 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Lage ist, die Verhandlungen gerecht und unparteiisch zu leiten und die Ordnung im Hause zu wahren.

Grundsätzlich wäre das denkbar, wenn es dafür eine politische Mehrheit geben würde. Diese sehe ich im Moment aber nicht. Zwar wäre eine Absenkung oder Deckelung des Arbeitgeberanteils mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit zu begrüßen. Es wäre umgekehrt aber unverantwortlich, die Lasten des demografischen Wandels einseitig auf die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer abzuwälzen.

Ihre Frage enthält zunächst die unbewiesene Behauptung, das BSW sei populistisch.