Antwort 16.03.2022 von Bärbel Bas SPD
Ein Bundestagsmandat begründet kein Beamtenverhältnis und die Bundestagspräsidentin ist nicht die Dienstvorgesetzte der Abgeordneten.
Ein Bundestagsmandat begründet kein Beamtenverhältnis und die Bundestagspräsidentin ist nicht die Dienstvorgesetzte der Abgeordneten.
Neue Abgeordnete nehmen also von Anfang an die gleichen Aufgaben wahr, niemand wird eingearbeitet.
Sehr geehrter Herr W.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de