Das Bild zeigt Sonja Eichwede, SPD_Bundestagskandidatin WK 60 vor einer roten Backsteinwand in Brandenburg an der Havel
Sonja Eichwede
SPD
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Frage von Heiko G. •

Was halten Sie davon, dass Bundestagsabgeortnete nur Tätigkeiten innerhalb Ihres Mandates vornehmen dürfen und alle Nebentätigkeiten in der Privatwirtschaft während des Mandates niedergelegen.

Sollte Lobbyisten der Zugang zu Mandatsträger verboten werden? Sollten Verstöße mit dem Entzug des Mandates geahndet werden? Sollte Gesetze nicht von den zuständigen Ministerien erarbeitet werden und nicht in den Händen von Lobbyisten?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Fragen, auf die ich gern eingehe.

Die Mandatsausübung muss laut Bundesabgeordnetengesetz im Mittelpunkt der Tätigkeiten von Bundestagsabgeordneten liegen. Daneben bestehen umfassende Anzeigepflichten zum vorherig ausgeübten Beruf, vergüteten Nebentätigkeiten sowie Funktionen in Unternehmen und Körperschaften/Anstalten öffentlichen Rechts gegenüber der Bundestagspräsidentin. Im Rahmen einer Gesetzesreform sind diese Offenlegungspflichten 2021 noch einmal erheblich erweitert worden. Die Nebeneinkünfte der Abgeordneten werden ihren Biografien auf der Homepage des deutschen Bundestages veröffentlicht, sofern die Einkünfte 1000€ im Monat oder, wenn dies nicht zutrifft, 3000€ im Jahr überschreiten. Kann der Betrag, den sie für ihre Tätigkeit erhalten, nicht eindeutig berechnet werden, muss trotzdem die Rechtsposition, das heißt die Funktion des Abgeordneten, bei der Nebentätigkeit angegeben werden.

Wird gegen die Anzeigepflichten verstoßen,  kann dies neben einer Ermahnung durch die Präsidentin des Bundestages oder einer als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichenden Feststellung der Pflichtverletzung durch das Präsidium zusätzlich mit einem Ordnungsgeld geahndet werden. Je nach Schwere des einzelnen Verstoßes und Grad des Verschuldens kann das Ordnungsgeld bis zur Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung betragen.

Mir und der SPD reicht dies jedoch nicht aus, ich setze mich dafür ein, dass Abgeordnete zukünftig verpflichtet sind, ihre Einkommen auf Euro und Cent  genau anzugeben. Zudem muss die Anzeigepflicht für Unternehmensbeteiligung und Aktionenoptionen von Abgeordneten verschärft werden und klar geregelt sein, dass kein Interessenkonflikt zwischen parlamentarischer und wirtschaftlicher Arbeit vorliegt. Aus diesem Grunde habe ich mich schon vor meiner Wahl der #Unbestechlich Kampagne angeschlossen und stehe für vollkommene Transapanz. Ich selbst werde keine Nebentätigkeit ausüben.

Der Kontakt zu Interessensvertretern/Lobbyisten kann hilfreich sein, um unterschiedliche Positionen zu einem politischen Thema besser zu verstehen. Dieser Kontakt darf den Abgeordneten aber nicht beeinflussen, sondern ihm nur helfen zu refelktieren und sich eine Meinung zu bilden. Als Interessensvertreter/Lobbyisten gelten auch Gewerkschaften, Berufsverbände und Nicht-Regierungsorganisationen - Verbände auf deren Expertise und Erfahrung wir bei der Erarbeitung von Gesetzen nicht verzichten sollten. Er muss jedoch für die Bürgerinnen nachvollziehbar sein und darf die Unabhängigkeit der Abgeordneten und der Regierung nicht negativ beeinflussen. Ich werde deswegen die Regierung bei der Nachschärfung des Lobbyregistriergesetzes unterstützen und als Mitglied des ersten Ausschusses aktiv daran mitarbeiten.

Darüber hinaus bin ich für den von SPD und Bundesregierung vorgebrachten Vorschlag eines sogenannten legislativen und exekutiven Fußabdrucks. Dieser macht es für alle Bürger einsehbar, mit welchen Lobbyorganisationen Ministerien und Abgeordnete bei der Erstellung und Veränderung von Gesetzestexten in Verbinndung stehen.  

Mit freundlichen Grüßen

Sonja Eichwede

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