Antwort 21.06.2024 von Ingo Schäfer SPD
Alle Haushaltskunden haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Grundversorgung mit Strom.
Alle Haushaltskunden haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Grundversorgung mit Strom.
Für Anliegen an mich als Parteivorsitzenden können Sie sich gerne an lars.klingbeil@spd.de wenden.
Ich teile Ihre Sorge um die Kosten einer Pflichtversicherung und setze mich dafür ein, einen Versicherungszwang zu vermeiden
Sehr geehrter Fragesteller,