Frage von Wolfgang K. • 17.03.2025

Antwort ausstehend von Peter Ramsauer CSU
Mit meiner Zustimmung zu den genannten Grundgesetzänderungen vom 18. März 2025, die am 21. März auch den Bundesrat passiert haben, verbinde ich die klare Erwartung, dass wir notwendige Strukturreformen entschlossen angehen.
In Deutschland sind bundesweite Volksentscheide zu solchen Fragen verfassungsrechtlich nicht vorgesehen. Insofern wäre auch keine künftige Bundesregierung an ein solches Votum gebunden.
Wir haben diese Entscheidung nicht leichtfertig getroffen. Sie basiert auf der Überzeugung, dass Deutschland in einer sich verändernden Welt nur dann bestehen kann, wenn es auf neue Herausforderungen flexibel reagiert. Sicherheit, wirtschaftliche Stabilität und langfristige Investitionen dürfen nicht unter ideologischen Debatten leiden.