Hallo Frau Kramme, die von der Koalition beschlossenen Reformpakete (Rente, GKV usw.) leben ausschließlich von der Kürzung bei den Schwächsten und unteren Einkommengruppen. Finden Sie das fair?
Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Beamtengehälter bleiben komplett unangetastet- was soll das für ein gesellschaftlicher Kompromiss sein.
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Bislang ist lediglich die GKV-Reform mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) verabschiedet worden. Lassen Sie mich zunächst kurz etwas zu den Hintergründen des Gesetzes sagen:
Deutschland verfügt über eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt, erreicht im internationalen Vergleich jedoch oft nur eine mittelmäßige Versorgungsqualität. Die starken Ausgabenanstiege der letzten Jahre haben Versicherte und Arbeitgeber durch Zusatzbeiträge in Rekordhöhe von mittlerweile rund 65 Milliarden Euro pro Jahr finanziert. Weitere Beitragssatzerhöhungen können wir weder den Rentnerinnen und Rentnern noch den Beschäftigten und ihren Arbeitgebern zumuten. Gleichzeitig sind auch die öffentlichen Haushalte in einer schwierigen Lage.
Vor diesem Hintergrund hatte die Bundesregierung die Finanzkommission Gesundheit beauftragt, Empfehlungen vorzulegen, mit denen das drohende Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung kurzfristig gedeckt werden kann. Ohne Gegenmaßnahmen könnte das jährliche Defizit bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro steigen. Das würde einen Anstieg der Zusatzbeitragssätze auf 4,7 Prozent bedeuten, bzw. einen Gesamtbeitragssatz zur Krankenversicherung von 19,3 Prozent.
Das Gesetz hält sich eng an die 66 Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit. Dabei war es uns wichtig, Sparmaßnahmen nicht einseitig zulasten von Patientinnen und Patienten oder einzelnen Berufsgruppen zu gestalten. Vielmehr mussten alle Akteure im Gesundheitswesen, von Krankenkassen bis Leistungserbringern, ihren angemessenen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der GKV leisten, wobei uns als SPD-Bundestagsfraktion vollkommen klar war, dass die Versicherten mit dem historischen Anstieg des Zusatzbeitrags in den vergangenen Jahren bereits in Vorleistungen getreten waren.
Das GKV-BStabG ist in unseren Augen ein Spargesetz und kann nur eine Übergangslösung sein. Gleichzeitig müssen die vereinbarten Strukturreformen konsequent vorangetrieben und umgesetzt werden – insbesondere die Krankenhausreform, die Reform der Notfallversorgung, die Weiterentwicklung des Apothekenwesens, eine stärkere Primärversorgung sowie die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Ich möchte an dieser Stelle deutlich sagen, dass ich dem Gesetz nicht zugestimmt habe, weil ich jede einzelne Regelung richtig finde. Ich habe zugestimmt, weil die gesetzliche Krankenversicherung kurzfristig finanziell stabilisiert werden musste und wir den ursprünglichen Entwurf im parlamentarischen Verfahren nachbessern konnten.
Wir haben Kürzungen beim Krankengeld und eine neue Praxisgebühr sowie die Einführung von unbezahlten Karenztagen verhindert. Zuzahlungen werden zwar einmalig angehoben (von 5-10 Euro auf 7,50-15 Euro bei Medikamenten und Heil- und Hilfsmitteln), steigen danach aber nicht automatisch immer weiter wie ursprünglich vorgesehen.
Ein großer Streitpunkt in den Verhandlungen mit der Union war die Familienversicherung. Wir konnten erreichen, dass der Beitragszuschlag für mitversicherte Ehegattinnen und Ehegatten bzw. Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nur 2,5 Prozent statt wie ursprünglich geplant 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des hauptversicherten GKV-Mitglieds beträgt. Weiterhin beitragsfrei versichert bleiben:
- Kinder
- Eltern mit Kindern unter 12 Jahren (nicht wie zunächst vorgeschlagen unter 7 Jahren)
- Eltern von Kindern mit Behinderung, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten
- pflegende Angehörige und Partner über der Regelaltersgrenze (Rentner)
- Ehegatten und Lebenspartner mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Einige Punkte der GKV-Reform sehe ich nach wie vor sehr kritisch. Dazu zählen z.B. die Beschlüsse die psychotherapeutische Versorgung betreffend. Hier wird im Herbst noch einmal nachgesteuert. Auch bei den Hausarztpraxen sehe ich Nachbesserungsbedarf.
Sie sprechen die Vorschläge der Alterssicherungskommission an. Lassen Sie mich auch hier kurz etwas zur Ausgangssituation sagen:
Die gesetzliche Rente ist eine wichtige Säule der Absicherung im Alter, die aber aufgrund der demografischen Entwicklungen reformiert werden muss. Aktuell leben in Deutschland rund 83,5 Millionen Menschen, so viele wie noch nie. Allerdings führen die seit Mitte der 1970er Jahre durchgehend niedrigen Geburtenraten und eine zunehmende Lebenserwartung zu deutlichen Veränderungen in der Altersstruktur der Bevölkerung: Mehr als 23 Prozent der Menschen in Deutschland sind 65 Jahre oder älter, 1990 waren es noch weniger als 15 Prozent. Dank Zuwanderung ist ein Bevölkerungsrückgang in Deutschland bisher ausgeblieben. Dennoch führt eine alternde Bevölkerung zu einem Ungleichgewicht: Weniger beitragszahlende Personen stehen einer wachsenden Zahl von Leistungsempfängern gegenüber.
Die Bundesregierung hat daher eine Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ eingesetzt, die sich mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der beiden weiteren Rentensäulen (privat und betrieblich) befasst hat. Vor kurzem wurden die 33 Empfehlungen der Kommission vorgelegt.
Es handelt sich im Moment lediglich um Empfehlungen der Rentenkommission. Diese werden jetzt Schritt für Schritt in der Politik, mit Verbänden und in der Öffentlichkeit beraten, diskutiert und gegebenenfalls in ein parlamentarisches Verfahren überführt werden. Erst dann steht fest, was tatsächlich geregelt werden soll.
Mehrere Empfehlungen der Kommission halten wir als SPD-Fraktion für zielführend, weil sie langjährigen sozialdemokratischen Forderungen entsprechen. Dazu gehört insbesondere, die gesetzliche Rentenversicherung schrittweise zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterzuentwickeln. Künftig sollen weitere Gruppen in die gemeinsame Finanzierung einbezogen werden, zunächst nicht anderweitig verpflichtend abgesicherte Selbstständige sowie Abgeordnete. Perspektivisch sollen auch weitere Erwerbstätigengruppen einbezogen werden. Damit wird die Finanzierungsbasis verbreitert und die gesetzliche Rente als zentrale Säule der Alterssicherung gestärkt.
Andere Empfehlungen sehen wir deutlich kritischer. Dazu gehören die Empfehlung 6, den abschlagsfreien vorgezogenen Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen, und die Empfehlung 8, das frühestmögliche Eintrittsalter für die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen von 63 auf 64 Jahre anzuheben.
Wenn es allein nach der SPD gehen würde, würden wir die Vermögensteuer wieder in Kraft setzen und die Erbschaftsteuer reformieren. Aber wir befinden uns nun einmal in einer Koalition und hier auch nur als Juniorpartner. Bei der letzten Bundestagswahl hat die SPD lediglich 16,4 Prozent der Stimmen erhalten. Dies setzt unseren politischen Möglichkeiten deutliche Grenzen. Gleichwohl hat das Ergebnis der Bundestagswahl trotz der relativen Schwäche der SPD erzwungen, dass sie sich an einer „großen“ Koalition auf Bundesebene beteiligt, weil das die einzige Möglichkeit war, die AfD von der Macht fernzuhalten.
Die Mehrheitsverhältnisse in der Koalition erfordern mitunter schmerzhafte Kompromisse. Das ist das Wesen einer Demokratie, bedeutet aber leider auch: Nicht alles, was aus Berlin kommt, entspricht unseren eigenen Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit und auch nicht meinen persönlichen Überzeugungen.
Die SPD hat sich wiederholt für eine stärkere Besteuerung sehr großer Vermögen ausgesprochen, weil wir überzeugt sind, dass starke Schultern mehr tragen müssen und die arbeitende Mitte entlastet werden muss. Dass die Vermögensteuer aktuell nicht auf der politischen Tagesordnung steht, liegt nicht am fehlenden politischen Willen innerhalb der SPD, sondern an fehlenden Mehrheiten im Parlament: Ohne Mehrheit lässt sich eine solche grundlegende Reform nicht beschließen, so sehr wir sie uns wünschen würden. Wir konnten im Koalitionsausschuss zumindest durchsetzen, dass die Reichensteuer erhöht wird: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab 280.000 Euro dann 47 Prozent. Das ist im Übrigen die erste Erhöhung seit 2007. Diese Mehreinnahmen schaffen zugleich den finanziellen Spielraum für eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen in einem Umfang von rund zehn Milliarden Euro jährlich. Davon profitieren insbesondere Familien durch höhere Freibeträge und ein höheres Kindergeld.
Derzeit wehrt sich die Union vehement gegen die Wiedereinführung der Vermögensteuer. Etwas anders sieht es bei der Erbschaftsteuer aus – hier erwarten wir in diesem Jahr noch Verfassungsgerichtsurteile, die sich mit der Verschonung sehr hoher Betriebsvermögen von der Erbschaft- und Schenkungssteuer befassen.
Je nachdem wie diese Urteile ausfallen, werden wir uns der Erbschaftsteuer noch in dieser Legislaturperiode annehmen müssen. Das wäre ein wichtiger Schritt in Sachen faire Besteuerung von Vermögen.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme

