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So weit mir ersichtlich ist, hat die Staatssekretärin sich falsch verhalten und damit das Vertrauen der Ministerin verloren, was eine weitere Zusammenarbeit ausschließt. Die Frage des Schweregrades des Fehlverhaltens aus beamtenrechtlicher Sicht kann ich Ihnen leider nicht beantworten.
Die Kosten durch die Regelung des einsteiligen Ruhestandes sind beträchtlich
Politische Beamte, also Staatssekretäre, werden ernannt, damit die Umsetzung der Ziele der Regierung in die Spitze der Ministerien hinein gewährleistet ist.
Die Voraussetzung dafür ist aber ein abgeschlossenes Disziplinarverfahren, dessen Ergebnis eine Degradierung nötig macht. Die rechtlichen Auflagen für solche Disziplinarverfahren sind hoch.
Die Bundesbildungsministerin begründete ihren Schritt mit einem gestörten Vertrauensverhältnis aufgrund der jüngst bekannt gewordenen Vorwürfe
Da es sich nicht um meine Aussage handelte, bitte ich Sie sich direkt entweder via Email an alexander.dobrindt@bundestag.de oder über Abgeordnetenwatch an Herrn Dobrindt zu wenden.