
Antwort 17.03.2026 von Josef Heisl CSU
Als Mitglied des Bayerischen Landtags habe ich leider keine direkte Möglichkeit, in diesen Beschluss einzugreifen oder ihn zu beanstanden, da die Honorarfestsetzung im Bundesrecht (SGB V) verankert ist. Ich habe Ihre Nachricht jedoch an meinen MdB Hans Koller weitergeleitet.