Welche Rechtssicherheit bietet eine Reform des Angehörigen-Entlastungsgesetzes den Kindern pflegebedürftiger Eltern?
Sehr geehrter Herr Heil,
gerne möchte ich mich an Sie bezüglich des Angehörigen-Entlastungsgesetzes wenden, dessen Reform im Jahre 2026 umfassend diskutiert wird.
Konkret möchte ich Ihnen folgende Frage stellen, an einem Fallbeispiel verdeutlicht: Nachdem 2020 das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft getreten ist, wurde ein Elternteil 2021 pflegebedürftig. Da das Einkommen des Kindes, das erst Mitte 20 alt war, noch klar unter der 100.000-Euro-Grenze lag, wurde es nicht für die Pflege herangezogen, genau wie vom Gesetzgeber beabsichtigt. Das Kind sparte monatlich seit 2021 an größere Beträge von seinem Einkommen, um z.B. Eigenkapital für eine Wohnung zu bilden oder für eine Familiengründung zu sparen.
Können Sie ausschließen, dass dieses Geld im Rahmen einer Reform des Angehörigen-Entlastungsgesetzes 2026 plötzlich irgendwelche Freibeträge übersteigt und verwertet werden muss? Der Gesetzgeber wollte durch das Gesetz seit 2020 den Angehörigen doch eigentlich Sicherheit geben.

