Ich möchte Ihnen versichern, dass wir Entscheidungen dabei nicht leichtfertig treffen, sondern immer mit dem Ziel, dass möglichst wenige Menschen schwer erkranken oder versterben und wir als Gesellschaft möglichst gut durch diese Ausnahmesituation kommen.
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In einer Gemeinschaft ist es immer notwendig, Einschränkungen zum Wohle aller hinzunehmen.
Die Einschränkungen für ungeimpfte Personen trugen der größeren Gefahr Rechnung, dass sie das Gesundheitssystem überlasten und das Virus weiterverbreiten.
die 2G-(Plus)-Regel dient in erster Linie dem Schutz vor schweren Verläufen und der Abwendung von Überlastungen in den Krankenhäusern. Daher sollte die 2G-Regel nicht als Benachteiligung von Ungeimpften verstanden werden, sondern als präventive Schutzmaßnahme.
Aufgrund der geltenden Corona-Regelungen der vergangenen fast zwei Jahre waren auch die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes angehalten, ihre Arbeit aus dem "Home-Office" zu erledigen.
Eine vorausschauende Anpassung auf die Entwicklung der Infektionslage und der notwendige Basisschutz soll gewährleistet bleiben. Deshalb haben wir der Gesetzesänderung im März zugestimmt, damit Regionen mit stärkerem Infektionsgeschehen (sog. Hotspots) reagieren können.