Frage von Andreas S. • 27.11.2023

Antwort ausstehend von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Regelbedarfe werden in einem transparenten Verfahren ermittelt. Eine Absenkung unter das Existenzminimum ist verfassungsrechtlich nicht möglich.
Wenn für ein Jahr die Regelbedarfe nicht auf gesetzlicher Grundlage neu zu ermitteln sind, müssen sie fortgeschrieben werden.
Ich bin der Auffassung, dass Leistung und Bildungsgerechtigkeit zusammen gedacht werden müssen.