Antwort 09.10.2025 von Matthias Hauer CDU
Solange keine abschließende Befassung des Ausschusses vorliegt, kann hierzu keine seriöse Aussage getroffen werden.
Solange keine abschließende Befassung des Ausschusses vorliegt, kann hierzu keine seriöse Aussage getroffen werden.
Die Schülerbeförderung ist komplex. Zuständig ist die Kommune bzw. das Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Wir treten für einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen ein, aber mit rechtsstaatlichen Mitteln und ohne die Freiheit aller zu opfern.
Für uns als bündnisgrüne Bundestagsfraktion ist der Einsatz für die Bürgerrechte im Digitalen ein Kernanliegen unserer Arbeit.