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Franziska Hoppermann
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Frage von Manfred G. •

UNION Wahlprogramm: "... Zudem setzen wir auf einfaches und innovatives Bauen ein. ...". Warum unterstützen Sie und die UNION nicht den Verbraucherschutz beim Bau von Wohnanlagen einer GdWE Gründung?

Sehr geehrte Frau Hoppermann,

die MdB verfügen über ein freies Mandat, auch gegenüber ihrer Partei. Die Politik garantiert die deutsche Vertragsfreiheit, auch in Bezug auf Bauträgerverträge. Wegen der Einstimmigkeit bei GdWE ist die Korrektur falscher Angaben über die Wohnfläche und damit der Umlage von Kosten nicht möglich.

Seit 2014 gibt es die Idee / Vorschlag eines MdB am Ende der Fertigstellung einer Wohnanlage / Eigentumswohnungen, den Bauherrn gesetzlich zu einer Endprüfung (Qualitätskontrolle zu Bauweise, Baumaterial, Wohnfläche) zu verpflichten.

Als uns ein RA bei Besprechungen in der Wohnanlage daneben darauf aufmerksam machte, hat er auch nicht an seine Klientel gedacht, die er damit verlieren könnte. Er hat Erfahrung weitergegeben. Warum haben Sie und die UNION Probleme sich für das nach dem Bau entstehende Konstrukt Wohnungseigentümergemeinschaft einzusetzen? In der Bauphase waren die Bewohner nicht dabei. Die Mängelsuche darf Käufern / Mietern nicht überlassen werden.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr Manfred G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihren Hinweis auf die besonderen Herausforderungen beim Erwerb von Wohnungseigentum.

Ihr Anliegen, Käuferinnen und Käufer besser vor Baumängeln und fehlerhaften Angaben zu schützen, ist nachvollziehbar. Gerade beim Erwerb vom Bauträger besteht ein erhebliches Informationsgefälle: Die späteren Eigentümer waren während der Bauphase regelmäßig nicht beteiligt und können Qualität und Ausführung nur eingeschränkt selbst beurteilen.

Eine gesetzlich verpflichtende unabhängige Abschluss- oder Qualitätsprüfung wäre allerdings ein erheblicher Eingriff in die Vertragsgestaltung und müsste auch mit Blick auf zusätzliche Kosten und Bürokratie sorgfältig geprüft werden. Gleichwohl ist die Frage der Abnahme des Gemeinschaftseigentums seit längerem Gegenstand rechtspolitischer Diskussionen. Auch die Bundesregierung hat bereits Regelungsbedarf bei der Abnahme des Gemeinschaftseigentums insbesondere bei größeren Objekten festgestellt.

Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass im Wohnungseigentumsrecht nicht generell das Einstimmigkeitsprinzip gilt. Nach § 25 WEG entscheidet grundsätzlich die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Auch bei der Verteilung bestimmter Kosten eröffnet das WEG Möglichkeiten für abweichende Beschlüsse.

Aus meiner Sicht bleibt entscheidend, einen angemessenen Ausgleich zwischen Vertragsfreiheit, bezahlbarem Bauen und einem wirksamen Schutz der Erwerber zu gewährleisten. Ihren Vorschlag einer verbindlichen Abschlussprüfung nehme ich daher gerne als Anregung für die weitere Diskussion mit.

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Hoppermann MdB

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