
ich freue mich mit Ihnen, dass das CanG nunmehr am 23. Februar verabschiedet wurde.
ich freue mich mit Ihnen, dass das CanG nunmehr am 23. Februar verabschiedet wurde.
Ich sehe die Regelung aber als Einstieg in einen großzügigeren Familiennachzug, der bei guten Erfahrungen auch auf weitere Gruppen ausgeweitet werden sollte.
Es ist beabsichtigt, die in § 107d BeamtVG verankerte Höchstgrenze von 120 Prozent um weitere drei Jahre fortzuschreiben
Sollten sich die Vorwürfe gegen Frau Hofmann bestätigen, erwarte ich eine angemessene und konsequente Reaktion von der Hausleitung im Finanzministerium
Dieser Fall muss umgehend im Bundesfinanzministerium aufgeklärt werden. Das hätte meiner Meinung nach bereits vor der ZDF-Dokumentation passieren müssen.
Ich stimme Ihnen vor diesem Hintergrund auch zu, dass es sinnvoll ist - wie im Koalitionsvortrag vorgesehen - die Voraufenthaltszeit für die Niederlassungserlaubnis auf 3 Jahre abzusenken.