
Zwillings- und Mehrfachgeburten sowie Eltern von Kindern mit Behinderung sind aus der neuen Regelung ausgenommen. Sie und Ihre Frau können also so viele Monate parallel Elterngeld beziehen, wie Sie mögen.
Zwillings- und Mehrfachgeburten sowie Eltern von Kindern mit Behinderung sind aus der neuen Regelung ausgenommen. Sie und Ihre Frau können also so viele Monate parallel Elterngeld beziehen, wie Sie mögen.
Allerdings bin ich – entgegen einer weit verbreiteten Meinung – nicht die Dienstvorgesetzte der Abgeordneten und habe daher außerhalb der mir von der Geschäftsordnung des Bundestages verliehenen Kompetenzen keine Möglichkeit, auf das Verhalten der Abgeordneten einzuwirken.
Sehr geehrter Herr E.,
für Ihre Frage möchte ich Ihnen danken.
Aufgrund bisheriger Erfahrungen habe ich mich dazu entschlossen, Ihre Fragen persönlich und nicht mittels einer Plattform zu beantworten.
Seit 2021 gibt es in Deutschland den nationalen Emissionshandel in den Bereichen Wärme und Verkehr. Jede durch Benzin, Diesel oder Heizöl ausgestoßene Tonne CO2 kostet aktuell 30 €.