
Mit der Neuregelung soll eine langfristige partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit beider Elternteile gefördert werden. (BMFSFJ)
Mit der Neuregelung soll eine langfristige partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit beider Elternteile gefördert werden. (BMFSFJ)
Zwillings- und Mehrfachgeburten sowie Eltern von Kindern mit Behinderung sind aus der neuen Regelung ausgenommen. Sie und Ihre Frau können also so viele Monate parallel Elterngeld beziehen, wie Sie mögen.
Allerdings bin ich – entgegen einer weit verbreiteten Meinung – nicht die Dienstvorgesetzte der Abgeordneten und habe daher außerhalb der mir von der Geschäftsordnung des Bundestages verliehenen Kompetenzen keine Möglichkeit, auf das Verhalten der Abgeordneten einzuwirken.
Sehr geehrter Herr E.,
für Ihre Frage möchte ich Ihnen danken.
Aufgrund bisheriger Erfahrungen habe ich mich dazu entschlossen, Ihre Fragen persönlich und nicht mittels einer Plattform zu beantworten.