
(...) ich danke Ihnen für Ihre Nachricht. Die Zuständigkeit liegt hier beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen: https://www.bundestag.de/petition (...)
(...) ich danke Ihnen für Ihre Nachricht. Die Zuständigkeit liegt hier beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen: https://www.bundestag.de/petition (...)
(...) Dennoch erlaube ich mir den Hinweis, dass die Änderung im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), die eine Aufhebung des Wahltarifs zur Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen zur Folge hat, nicht der Motivation folgt, die Finanzierung von homöopathischen Präparaten durch die Krankenkassen zu verbieten. Weiterhin bleibt es den Krankenkassen überlassen, durch sogenannte Satzungsleistungen die Kosten für ihre Versicherten für diese Produkte zu übernehmen. (...)
(...) Das Gesetzgebungsverfahren zum TSVG war in höchstem Maße intransparent und hektisch. Zusätzlich zum knapp 200-seitigen Kabinettsentwurf wurden im Laufe des knapp dreimonatigen parlamentarischen Verfahrens durch die Fraktionen von CDU/CSU und SPD 100 Seiten mit fachfremden und zum Abschluss nochmals ca. (...)
(...) Wahltarife haben nach den Vorstellungen der LINKEN als wettbewerbliche Elemente bei den Gesetzlichen Krankenkassen im Prinzip nichts zu suchen. Nach unseren Vorstellungen sollte die Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung die Kosten für sämtliche medizinisch sinnvollen und nützlichen Maßnahmen übernehmen. Alles andere wäre nicht solidarisch. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Der Wahltarif zur Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen wurde wegen geringer Nachfrage (bundesweit wenige hundert Versicherte) mit dem TSVG aufgehoben. Entsprechende Satzungsleistungen der (...)